Klingt das nicht eigenartig: „Aufsichtsorgane im DMH“, also in einem christlichen, einem diakonisch-missionarischen Werk? Ist das denn nötig, wo man sich doch aus Überzeugung, also der Sache zuliebe engagiert? Fühlen sich nicht alle in unserem christlichen Werk dem Auftrag Gottes verpflichtet und haben nur das eine Ziel, nämlich die Umsetzung der diakonisch-missionarischen Projekte, vor Augen? Und noch viel bedeutender, legen wir nicht alle vor Gott Rechenschaft ab, so dass sich ein „Aufsichts“-Organ deshalb erübrigt?
Diese Fragen finden in Organisationen, welche ein klares gemeinnütziges Ziel aufweisen, dem alle enthusiastisch und mit altruistischer Hingabe folgen, oftmals eine schnelle Antwort: Aufsichtsorgane sind notwendig, da diese aufgrund rechtlicher Vorschriften einzurichten sind. Die inhaltliche Überzeugung dazu fehlt jedoch. Dabei sieht man immer wieder, wie Organisationen und die dort handelnden Personen voller Enthusiasmus für ein übergeordnetes Anliegen ernsthaft starteten, sich über Jahre hinweg aber trotzdem Fehlentwicklungen einstellen. Christliche Werke sind davon nicht ausgenommen, wie man immer wieder aus eingeweihten Kreisen hören oder, wenn es nicht mehr zu vermeiden war, in der Presse nachlesen kann. Auch wenn dies selten vorkommt, so ist es trotzdem wichtig, dass Mechanismen bestehen, die Fehlentwicklungen vermeiden helfen bzw. diese korrigieren. Und genau dafür obliegen dem Aufsichtsorgan folgende wesentliche Aufgaben, nämlich die
a) Überwachung bzw. Kontrolle der Unternehmensführung, die sich v.a. in dessen Prüfungspflicht der Jahresabschlüsse und der Entlastung der Unternehmensführung manifestiert,
b) Bestellung und Abberufung der Unternehmensführung und
c) die Beratung derselbigen.
Diese unverzichtbaren Aufgaben werden in den drei Stiftungen des DMH durch den Stiftungsrat wahrgenommen bzw. in den zwei gemeinnützigen GmbHs des DMH durch die Gesellschafterversammlung. Aufgrund der gleichgerichteten Tätigkeiten dieser Aufsichtsorgane werden diese in Personenidentität wahrgenommen. D.h. dass der Präsident der Stiftungsräte und der Vizepräsident gemeinsam mit der stellvertretenden Schwesternratsvorsitzenden die Gesellschaftervertretung der gemeinnützigen DMH-GmbHs darstellen. Grundsätzlich werden die Stiftungsräte durch Kooptation, also Wahl durch die übrigen Mitglieder, bestellt. Die stellvertretende Schwesternratsvorsitzende ist von Amtes wegen und drei weitere Diakonissen sind aufgrund ihrer Wahl durch die Schwesternversammlung Mitglied in den Aufsichtsgremien und vertreten dort insbesondere deren Interessen und achten somit auf die klare diakonisch-missionarische Ausrichtung. Die sechs weiteren Mitglieder zeichnen sich durch speziellen Sachverstand und einen grossen Erfahrungsschatz aus, die für das DMH besonders relevant sind, wie z.B. Personalmanagement, Controlling und betriebswirtschaftliche Expertise, Geschäftsführung diakonischer Betriebe, Leitung eines Krankenhauses sowie einer Bildungseinrichtung mit z.T. politischer Gremienerfahrung. Die insgesamt 10 aus der Schweiz und Deutschland stammenden Stiftungsräte wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und Vizepräsidenten, die gemeinsam mit der stellvertretenden Schwesternratsvorsitzenden das Präsidium darstellen. Als weiteres Gremium gibt es den Finanzausschuss, der insbesondere die Quartalsberichte, Jahresabschlüsse und Budgets prüft, den Rahmen für das Kapitalanlage- und Liegenschaftsmanagement vorgibt und dieses begleitet.
Gerade bei den vielen richtungsweisenden Entscheidungen, die im DMH in den letzten Jahren getroffen und umgesetzt wurden, ist die Begleitung durch die Aufsichtsgremien unentbehrlich. So schätzen wir im DMH sehr die versammelte Expertise, die aktive Diskussionsteilnahme der Schwestern und das zuweilen konstruktive Ringen um die richtigen Entscheidungen.