Schwesternrat

 

Obwohl es so selbstverständlich klingt: Dreh- und Angelpunkt des Diakonissen-Mutterhauses St. Chrischona (DMH) war und ist die Schwesternschaft! Diese Selbstverständlichkeit ist in vielen Diakonissen-Mutterhäusern inzwischen nicht mehr gegeben. Bei ihnen stehen auf der einen Seite die Schwesternschaft und auf der anderen die diakonischen Einrichtungen. Letztere wurden zwar von den Schwestern ursprünglich aufgebaut, sind heutzutage jedoch abgetrennt von den Diakonissen. Oftmals ist dies bei den zahlenmäßig stark rückläufigen und älter werdenden Schwesternschaften anders nicht mehr zu organisieren gewesen. Dagegen ist die Schwesternschaft des DMH noch „schlagkräftig“ genug, um den ursprünglichen Auftrag, „die Gewährleistung und Förderung der Schwesterngemeinschaft …“ zur „Verbreitung, Bezeugung, Pflege und Förderung des christlichen Glaubens …“ in Verbindung mit „dem diakonischen Auftrag … im Sinne des solidarischen Handelns für und mit kranken und betagten Menschen sowie seelisch, körperlich und sozial Bedürftigen …“ weiterhin zu forcieren und umzusetzen (Auszüge aus dem Statut der Stiftung DMH Schweiz).

So besteht die Schwesterngemeinschaft des DMH derzeit aus den in der Schweiz und Deutschland lebenden 60 eingesegneten Schwestern. Diese kommen mindestens zwei Mal im Jahr zu den Schwesternversammlungen zusammen. In deren Rahmen werden grundlegende Fragen der Gemeinschaft erörtert und beschlossen. Darüber hinaus wählt die Versammlung eine Leiterin der Schwesternschaft sowie einen Schwesternrat und stellt eine Schwesternvertretung für die Aufsichtsorgane der Rechtssubjekte des DMH. Die Leiterin der Schwesternschaft führt und organisiert die Schwesterngemeinschaft, vertritt diese nach außen und ist Mitglied im Schwesternrat, in der Schwesternvertretung und in der Geschäftsleitung des DMH. Der Schwesternrat behandelt die Gesamtheit der die Gemeinschaft betreffenden Fragen und nimmt zu schwesternschaftlichen Anliegen in allen Organen der DMH-Rechtssubjekte Stellung. Als Mitglied der Aufsichtsorgane ist die Schwesternvertretung in alle strategischen Entscheidungen eng eingebunden. So z.B. entsendet die Schwesternschaft insgesamt 3 Mitglieder plus die stelvertretende Schwesternratsvorsitzende in den zehnköpfigen Stiftungsrat der Stiftung DMH Schweiz.

Insgesamt wird durch die starke Einbindung der Schwestern in allen Organen der DMH-Stiftungen und gGmbHs deutlich, dass diese auch heute noch den Weg des DMH-Werkes nicht nur begleiten, sondern wesentlich beeinflussen. So nahmen z.B. die Neuausrichtung und die Entscheidung über das weiterzugebende Erbe des DMH in 2013 ihren Ursprung in der Schwesternversammlung und wurden von dort in alle Organe des DMH getragen.